• Es werden nur gesunde Stuten zur Bedeckung aufgenommen. Bei auffälligen Stuten ist ein tierärztliches Zeugnis vorzulegen, das nicht älter als 10 Tage sein darf. Zeugnis über bakteriologische Untersuchung einer Tupferprobe, sowie Equidenpass sind mit dem Pferd mitzuführen.
  • Kosten für eventuell notwendige Follikelkontrollen oder sonstige tierärztliche Behandlungen gehen zulasten des Stutenbesitzers.
  • Die Decktaxe für Monsun beträgt zunächst € 500,-
  • Das Pensionsgeld für Stuten beträgt € 8,- pro Tag.
  • Pensionspferde werden sorgfältig untergebracht und versorgt (auf Wunsch auch Paddock oder Weidegang möglich). Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stuten bzw. mitgeführte Fohlen, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Die Besitzer der Stuten und Fohlen gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne des BGB.
  • Gestütstierarzt: Dr. Steffen Knorr, Jerstedter Str. 13, 38644 Goslar, Tel. 0531-51028.
  • Diese allgemeinen Bedingungen werden dem Stutenhalter oder seinem Beauftragten spätestens bei Ankunft der Stute ausgehändigt. Sie gelten als anerkannt, sobald die Stute auf dem Gestüt Bungenstock aufgestellt wird.
  • Das Deckgeld ist vor dem 1. Sprung, spätestens jedoch bei Abholung der Stute fällig.
  • Beiderseitiger Erfüllungsort ist das Gestüt Bungenstock, Stöckheimer Str. 25, 38302 Wolfenbüttel.